Teilhabe Anspruch und Aufgabe öffentlicher Musikschulen
Inklusive Musikschulen sorgen dafür, dass viele mitmachen wollen und alle - die wollen - mitmachen können. Durch attraktive und annehmbare Angebote geben Musikschulen allen Menschen die Möglichkeit, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft (vgl. UN-BRK). Musikschulen haben den Auftrag, sich neben einer fachlichen Vermittlung auch mit gesellschaftlichen und ethischen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Sie sind als öffentliche Bildungseinrichtung Teil einer inklusiven gesellschaftlichen Entwicklung. Musikschulen vertreten das Welt- und Selbstverständnis "Inklusion": Jeder Mensch ist ein Teil der Summe aller Menschen (Teil-sein). Er gehört dazu, weil er da ist. Musikschulen wecken und stärken den Willen zur Teil-nahme, setzen das Menschenrecht auf Teil-habe um, fördern die Möglichkeit einer individuellen Teil-gabe und unterstützen das subjektive Gefühl der Zugehörigkeit (sense of belonging). Jeder Mensch - der will - kann Musik machen lernen, wenn die Gemeinschaft dafür Verantwortung übernimmt. Musikschule - dem Menschen und der Musik verpflichtet.